BESCHWERDEVERFAHREN

I. Einleitende Bestimmungen

1. Diese Beschwerderichtlinie wird von der Firma Pracovné odevy Ziko s. r. o. herausgegeben, mit Sitz in Okružná 21/6, 050 01 Revúca, Slowakische Republik, ID: 46566970, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: SK2023479128, Telefon: +420 511 440 750, E-Mail: info@zimann.at (nachfolgend „Verkäufer“ genannt).
2. Dieses Reklamationsverfahren enthält Informationen über den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung des Rechts aus mangelhafter Leistung (im Folgenden „Reklamation“ genannt) im Zusammenhang mit Kaufverträgen, die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer geschlossen wurden, sowie Informationen darüber, wo die Reklamation erfolgen kann eingereicht werden kann.

II. Bedingungen und Art der Geltendmachung eines Anspruchs

1. Der Kunde kann seine Reklamation unter der Adresse P.O.BOX 25, 68774 Starý Hrozenkov einreichen.
2. Der Kunde reicht seine Reklamation per Post an Postfach 25, 68774 Starý Hrozenkov oder per E-Mail an info@zimann.at ein. Der Kunde weist den Kauf der reklamierten Ware durch einen Kaufbeleg nach.
3. Es ist unbedingt erforderlich, die Reklamation unverzüglich nach Auftreten des Mangels einzureichen. Jede Verzögerung bei der weiteren Nutzung der Ware kann zu einer Verschlechterung des Mangels und einer Verschlechterung der Ware führen und kann der Grund für die Ablehnung der Reklamation sein.
4. Die Rüge gilt als ordnungsgemäß geltend gemacht, wenn die allgemeinen Hygienegrundsätze der Rüge nicht entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die reklamierte Ware gereinigt, frei von jeglichen Verunreinigungen und hygienisch einwandfrei zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme von Waren zum Reklamationsverfahren zu verweigern, die nicht den oben genannten Grundsätzen der allgemeinen Hygiene (insbesondere der Verordnung Nr. 91/1984 Slg. über Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten) entsprechen.
5. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Kunde sein Recht ausgeübt hat, welchen Inhalt die Reklamation hat und welche Art der Bearbeitung der Reklamation der Kunde verlangt; und weitere Bestätigung des Datums und der Art der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und ihrer Dauer, oder schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
6. Über die Reklamation entscheidet der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen. In dieser Frist ist die für die Art der Ware oder Dienstleistung angemessene Zeit, die für die fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist, nicht enthalten. Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation, bearbeitet werden, es sei denn, der Verkäufer und der Verbraucher einigen sich auf eine längere Frist. Das Versäumen dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung.

III. Umfang der Rechte aus mangelhafter Leistung

1. Die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Kunden hinsichtlich der Garantie des Verkäufers für die Beschaffenheit der Ware bei Abnahme sowie der Rechte des Kunden aus Mängeln der Leistung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen der §§ 2161 ff. BGB). des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (im Folgenden „Verbraucherschutzgesetz“ genannt).
2. Der Verkäufer gewährleistet dem Kunden, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Insbesondere antwortet der Verkäufer dem Kunden, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Kunden:
a. Die Ware weist die Eigenschaften auf, die der Verkäufer und der Kunde vereinbart haben, und, wenn keine Vereinbarung zustande kommt, solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Kunde im Hinblick auf die Beschaffenheit der Ware erwartet und auf deren Grundlage er erwartet hat die von ihnen betriebene Werbung,
b. die Ware für den Verwendungszweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden,
c. die Ware die entsprechende Menge, das entsprechende Maß oder das entsprechende Gewicht aufweist, a
d. die Ware den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.
3. Eine Veränderung (Eigenschaft) der Ware, die durch deren Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende oder unsachgemäße Wartung, durch natürliche Veränderungen der Materialien, aus denen die Ware hergestellt ist, als Folge jeglicher Beschädigung entstanden ist durch den Kunden oder Dritte oder sonstige unsachgemäße Eingriffe.
4. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war.
5. Sofern die Ware nicht die in Ziffer 3.2 genannten Eigenschaften aufweist, kann der Kunde auch die Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verlangen, wenn dies aufgrund der Art des Mangels nicht unzumutbar ist, der Mangel jedoch nur einen Teil betrifft des Artikels kann der Kunde nur den Ersatz des Teils verlangen; Ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Soweit dies jedoch angesichts der Art des Mangels unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn die Beseitigung des Mangels ohne schuldhafte Verzögerung möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels.
6. Der Kunde hat auch im Falle eines behebbaren Mangels Anspruch auf Lieferung einer neuen Ware oder auf Ersatz eines Teils, wenn er die Sache infolge wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund eines größeren Schadens nicht ordnungsgemäß nutzen kann Anzahl der Mängel. In einem solchen Fall steht dem Kunden auch das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
7. Tritt der Kunde nicht vom Kaufvertrag zurück oder übt er sein Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Ware, auf Ersatz ihres Bestandteils oder auf Reparatur der Ware nicht aus, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Kunde hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass auch dann, wenn der Verkäufer keine neue Ware ohne Mängel liefern, seine Teile nicht ersetzen oder die Ware nicht reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer die Situation nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung erhebliche Auswirkungen hätte Schwierigkeiten für den Kunden.
8. Das Recht wegen mangelhafter Leistung steht dem Kunden nicht zu, wenn der Kunde vor der Übernahme der Ware wusste, dass die Ware einen Mangel aufweist, oder wenn der Kunde den Mangel selbst verursacht hat.
9. Der Kunde ist berechtigt, das Recht wegen eines Mangels, der an einem Verbrauchsgut auftritt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt der Ware geltend zu machen (mit der in Artikel 3.8 unten genannten Ausnahme). Dies gilt nicht für:
a. für Waren, die aufgrund eines Mangels, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden,
b. für die durch die übliche Verwendung verursachte Abnutzung der Ware, oder
c. wenn sich dies aus der Natur der Sache ergibt.
10. Stellt eine mangelhafte Leistung eine wesentliche Vertragsverletzung dar, hat der Kunde das Recht:
a. einen Mangel durch Lieferung einer neuen Sache ohne Mangel oder durch Lieferung einer fehlenden Sache zu beseitigen,
b. den Mangel durch Nachbesserung der Sache zu beseitigen,
c. für einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis, oder
d. vom Vertrag zurücktreten.
11. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich nach der Mängelrüge über das von ihm gewählte Recht zu unterrichten. Der Kunde kann die getroffene Wahl nicht ohne Zustimmung des Verkäufers ändern; dies gilt nicht, wenn der Kunde die Beseitigung eines Mangels verlangt hat, der sich als irreparabel herausstellt. Beseitigt der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder teilt er dem Kunden mit, dass er die Mängel nicht beseitigen wird, kann der Kunde statt der Beseitigung des Mangels einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten der Vertrag. Wählt der Kunde sein Recht nicht rechtzeitig aus, stehen ihm die Rechte gemäß Artikel 3.12 bis 3.14 zu.
12. Handelt es sich bei der mangelhaften Leistung um eine unwesentliche Vertragsverletzung, hat der Kunde das Recht auf Beseitigung des Mangels oder auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises.
13. Solange der Kunde nicht von seinem Recht auf Minderung des Kaufpreises Gebrauch macht oder vom Vertrag zurücktritt, kann der Verkäufer den Mangel nachliefern oder den Rechtsmangel beseitigen. Sonstige Mängel kann der Verkäufer nach seiner Wahl durch Nachbesserung der Ware oder Lieferung neuer Ware beseitigen; die Wahl darf für den Kunden keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen.
14. Beseitigt der Verkäufer den Mangel der Ware nicht rechtzeitig oder verweigert er die Beseitigung des Mangels, kann der Kunde einen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann die getroffene Wahl nicht ohne Zustimmung des Verkäufers ändern.

IV. Schlussbestimmungen

1. Das Beschwerdeverfahren wurde in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Verbraucherschutzgesetz entwickelt.
2. Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt gemäß dieser Beschwerdeordnung, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Konsumentenschutzgesetz und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften.
3. Diese Beschwerdeordnung tritt am 24. September 2021 in Kraft.